Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie unser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sortiert nach den entsprechenden Produktsparten.

Ladengeschäft

Ausrüstungsverleih

Service

Tauchkurse

Reisen

Ladengeschäft

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Ladengeschäft der KS-Tauchtechnik – Gültig ab 01.10.2014

Geltungsbereich

Für sämtliche mit uns getätigter Rechtsgeschäfte gelten die nachstehenden Bedingungen. Dies gilt bei Mehrfachgeschäften (z. B. laufende Geschäftsverbindungen) beispielsweise für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge. Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung anerkannt. Etwa entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden entfalten keine Wirksamkeit, diesen wird ausdrücklich widersprochen. Bei Widersprüchen zwischen individuellem Vertragstext und unseren AGB gilt der individuelle Text.

Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

Die Angebote sind stets freibleibend. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z. B. Preislisten, Rundschreiben, Offerten, Abbildungen, Zeichnungen und Skizzen, sowie Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber 4 Wochen gebunden. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes ohne vorherige Ankündigung während der Liefer- und Ausführungszeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine unzumutbaren Änderungen erfahren. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch uns. Auf dieses Erfordernis kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung durch uns auf Dritte zu übertragen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle genannten Preise verstehen sich in Euro ohne den derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz und können sich bei außergewöhnlichen Schwankungen der Rohstoff- und Devisennotierungen ändern. Katalog- und Ausstellungspreise sind Endpreise, die die zur Zeit gültige gesetzliches Mehrwertsteuer enthalten und separat auf der Rechnung ausgewiesen werden. Unsere Rechnungen sind sofern nichts besonderes vereinbart ist, zahlbar ohne Abzug innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Schecks gelten erst mit Einlösung der Zahlung. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten wegen Gegenansprüchen aus anderen Verträgen mit uns ist ausgeschlossen. Lieferung und Berechnung erfolgen zu den am Versandtag gültigen Preisen und Bedingungen.

Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung, Stundung

Bei verspäteter Zahlung oder Stundung werden 4% per anno über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers vor, so können wir die Weiterarbeit an allen Aufträgen mit dem Auftraggeber einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller – auch der noch nicht fälligen – Forderungen, einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge, verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern. Kommt der Auftraggeber dem Verlangen von uns auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag bzw. den Verträgen zurückzutreten und dem Auftraggeber die bis dahin entstandenen Kosten einschließlich entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen. Unser Geschäftspartner hat uns von allen, nicht im gewöhnlichen Geschäftsgang liegenden Verfügungen, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahmungen, usw. zu unterrichten. Für den Fall, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt oder seiner Abnahmeverpflichtung nicht entspricht, sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall sind wir berechtigt unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schadenersatz geltend zu machen, 30% des Kaufpreises als Schadenersatz zu fordern. Der Nachweis eines Schadens ist insoweit nicht erforderlich, es sei denn, der Käufer kann einen geringeren Schaden nachweisen.

Lieferung und Leistung, Lieferzeit, Haftung bei Verzug und Unmöglichkeit

Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Einigung über die Ausführungsart und nicht vor der vollständigen Beibringung aller erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung durch den Auftraggeber. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfristen setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber, insbesondere erforderliche Mitwirkungshandlungen durch zur Verfügungstellung von Unterlagen oder Gegenständen, wie auch Zahlungspflichten des Auftraggebers voraus. Bei nicht richtiger oder  nicht rechtzeitiger Erfüllung von Mitwirkungshandlung können wir vom Vertrag zurücktreten. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängern die Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Ist die Liefer- und Leistungspflicht aufgrund eines der vorgenannten Umstände unmöglich, können wir vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Auftraggeber deswegen irgendwelche Ansprüche zustehen. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn Sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Schadensersatzansprüche wegen verzögerter oder ganz unterbliebener Lieferung oder Leistung oder wegen Nichterfüllung des Vertrags sind ausgeschlossen, wenn sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen. Liefertermine für Warenlieferungen sind rechtlich unverbindlich.

Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

Unser Geschäftspartner muss unsere Leistungen und Lieferungen unverzüglich nach Empfangnahme prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb 1 Wochen nach Lieferung schriftlich anzeigen, anderenfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Wir leisten Gewähr für eine dem Stand der Technik entsprechende oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Brauchbarkeit unserer Lieferungen und Leistungen im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bzw. der Abnahme, ferner dafür, dass die zugesicherten Eigenschaften vorhanden sind, und zwar für die Dauer von 6 Monaten ab Gefahrenübergang bzw. Abnahme. Die Gewährleistungsansprüche sind auf Nachbesserung beschränkt, die nach unserer Wahl in Reparatur / Berichtigung oder Ersatz der mangelhaften Teile bzw. Leistungen besteht. Ein Wandlungs- oder Minderungsrecht besteht nur und erst dann, wenn die Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen ist. Zur Durchführung der Nachbesserung hat uns der Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Ausgetauschtes Material wird zu unserem Eigentum. Der Auftraggeber verliert die Gewährleistungsansprüche, wenn er auf Verlangen die beanstandeten Gegenstände uns nicht unverzüglich zu Verfügung stellt oder eine von ihm beauftragter Dritter an der gelieferten Ware, Lieferung oder Leistung technische Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen usw. vorgenommen haben. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung, der Verletzung von Haupt- oder Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung oder aus sonstigen Gründen sowie Schadensersatzansprüche wegen oder infolge eines Mangels unserer Lieferungen oder Leistungen, wegen unrichtiger Beratung, unrichtigen Zeichnungen, Plänen oder Berechnungen oder wegen mangelhafter Montageausführung sind ausgeschlossen, wenn sie nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer leitenden Angestellten beruhen. Wir haften nicht für den Verlust von Daten. Mängel an der Ware hat der Käufer, sofern er nicht Kaufmann ist, innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Ansonsten gilt §377 HGB, mit der Maßgabe, dass die Rüge schriftlich zu erfolgen hat.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten und an den aus der Verarbeitung der gelieferten Gegenstände entstandenen neuen Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und des Werklohnes vor. Bei den durch Verarbeitung entstandenen neuen Gegenstände besteht der Eigentumsvorbehalt im Umfang und in Höhe des Wertes unserer Forderung aus dem betreffenden Geschäft. Die gelieferten und die aus ihrer Verarbeitung entstandenen neuen Gegenstände darf der Auftraggeber nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiterveräußern. Die ihm aus einer solchen Veräußerung zustehenden Ansprüche tritt der Auftraggeber in Höhe der von uns aus den betreffenden Geschäft zustehenden Forderungen schon hiermit ab. Der Auftraggeber darf den gelieferten Gegenstand und dem aus der Verarbeitung neu entstandenen Gegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung oder Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen Dritter hat der Auftraggeber uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt sehenden Gegenstände gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

Nichtigkeitsklausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für alle künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Trägern eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens wird als ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozesse Stuttgart vereinbart. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausrüstungsverleih

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ausrüstungsverleih – Gültig ab 01.01.2018

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der KS-Tauchtechnik, nachstehend „Vermieter“ genannt. Die AGB gelten auch für Rechtsgeschäfte, die auf dem Weg der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt wurden.

Vermietung

Der Vermieter überlässt dem Mieter die Leihausrüstung mietweise für einen zuvor vereinbarten Verleihzeitraum. Vor der Übergabe an den Kunden wird die Leihausrüstung auf einwandfreie Funktion und Vollständigkeit überprüft und vom Mieter und Vermieter begutachtet. Mit dem Empfang der Leihausrüstung und seiner Unterschrift auf dem Verleihformular erkennt der Mieter den einwandfreien, sauberen Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Leihausrüstung an. Spätere Reklamationen bezüglich des Zustands der Leihausrüstung sind ausgeschlossen.

Nutzung

Mit Erhalt der Leihausrüstung ist der Mieter für die ordnungsgemäße Benutzung und Pflege der Leihausrüstung verantwortlich. Die Nutzung der Leihausrüstung ist generell auf eigene Gefahr.

Wurde die Leihausrüstung vom Mieter (gleich aus welchem Grund) nicht benutzt, erfolgt keine Erstattung der Leihgebühr. Bei Vorzeitiger Rückgabe der Leihausrüstung erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung.

Qualifikation

Atemregler, Pressluftflaschen, Tauchcomputer, Sonderanfertigungen, Fahrzeuge, etc. und Trockentauchanzüge können nur von Personen gemietet werden, die über einen gültigen Tauchschein, Berechtigung, bzw. eine entsprechende Ausbildung verfügen. Die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Der Vermieter kann jederzeit auch ohne Begründung die Weitergabe verweigern oder einen Qualifikationsnachweis vom Mieter einfordern.

Qualität

Tauchflaschen für Pressluft dürfen nur mit sauberer und trockener Pressluft DIN EN 12021 gefüllt werden. Der Mieter muss sich selbst informieren, wo er die gemietete Flasche befüllen lässt und haftet dafür, dass diese Füllstation diesen Ansprüchen gerecht wird. Der Mieter haftet für Schäden, die durch verunreinigte Luft an den Flaschen des Vermieters entstehen. Pressluftflaschen müssen immer mit einem Restdruck von mindestens 20 bar zurückgegeben werden. Wird eine visuelle Inspektion der Flasche notwendig, steht dem Vermieter das Recht zu, diese Kosten an den Mieter weiter zu berechnen.

Verwendung

Tauchflaschen, Speicherflaschen oder jede Art von Druckbehältern, die durch die KS-Tauchtechnik überlassen wurde, darf nur mit der entsprechend dem Verwendungszweck vorgesehenen richtigen Gasart befüllt werden. Gesetzliche Bestimmungen müssen vom Entleiher eingehalten werden.

Haftung

Der Mieter haftet dafür, dass die Leihausrüstung dem Vermieter nach Gebrauch im gleichen, ordnungsgemäßen und vollständigem Zustand zurückgegeben wird. Der Mieter verpflichtet sich ebenfalls, die Leihausrüstung in sauberem und gereinigtem Zustand an den Vermieter zurück zu geben.

Der Mieter haftet für jegliche Art von Sachschäden, die an der Leihausrüstung entstehen. Die Leihausrüstung ist nicht versichert. Es steht dem Mieter jedoch frei, selbst eine Versicherung abzuschließen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter für beschädigte, verlorene, gestohlene oder verschmutzte Leihausrüstung haftbar zu machen.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Leihausrüstung ist der Mieter für den Schadenersatz verantwortlich und voll haftbar.

Wird die Leihausrüstung verschmutzt oder bei Maßgabe nicht desinfiziert an den Vermieter zurückgegeben, so ist dieser berechtigt, eine Reinigungspauschale von mind. 25,- € (je nach Verschmutzungsgrad auch höher) zu berechnen.

Eigentum

Die Leihausrüstung, einschließlich Zubehör, bleibt während des gesamten Verleihzeitraums uneingeschränktes und unveräußerliches Eigentum des Vermieters.

Preise

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste bzw. das Angebot des Vermieters für die Nutzung von Leihausrüstung. Diese kann in dessen Geschäftsräumen eingesehen werden oder wurde dem Mieter überlassen.

Gebühren

Die Leihgebühr und die eventuell erhobene Kaution sind stets bei Übernahme der Ausrüstung durch den Mieter zu entrichten. Bei Neukunden oder nach Ermessen des Vermieters muss eine Kaution in Höhe des Anschaffungswertes der geliehenen Ausrüstungsgegenstände hinterlegt werden, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Ausrüstung wieder zurückerstattet wird.

Zeitfenster

Für die Vermietung unserer Leihausrüstung gelten die zwischen dem Vermieter und dem Mieter individuelle festgelegten Zeitfenster und Tarife, z. B.: Tages-Tarif; Abholung/ Rückgabe; Weekend (WE)-Tarif; Wochen-Tarif. Bei verlängerten Wochenenden oder einer Verleihdauer von z. B. 1,5 Wochen, wird ein entsprechender Aufschlag berechnet.

Sondervereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind jederzeit möglich.

Es muss dem Vermieter ein nach seinem Ermessen für gut befundene Vorlaufzeit gewährt werden.

Mietzeit

Die auf dem Verleihformular vereinbarte Mietzeit darf nicht überschritten werden. Wird die Leihausrüstung nicht zum vereinbarten Termin an den Vermieter zurückgegeben, so wird eine anteilige Nachberechnung für die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung vorgenommen. Ggf. muss der Mieter auch weitere Kosten für Schäden, die durch die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung resultiert sind, tragen. Wenn die Leihausrüstung z. B. bereits für einen anderen Mieter reserviert war. Nach Absprache mit dem Vermieter und bei entsprechender Verfügbarkeit kann eine Verlängerung der Mietzeit vereinbart werden. In diesem Fall muss der Mieter bei Rückgabe der Leihausrüstung den entsprechenden Aufpreis an den Vermieter entrichten.

Änderungen

Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.

Verbindlichkeit

Mit der Unterschrift des Mieters erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vermieters für den Ausrüstungsverleih in vollem Umfang an. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er für das geliehene Material zertifiziert bzw. qualifiziert ist und den Umgang mit dem Leihmaterial beherrscht.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Service bei der KS-Tauchtechnik – Gültig ab 01.10.2014

Geltungsbereich

Für sämtliche mit uns getätigter Rechtsgeschäfte gelten die nachstehenden Bedingungen. Dies gilt bei Mehrfachgeschäften (z. B. laufende Geschäftsverbindungen) beispielsweise für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge. Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung anerkannt. Etwa entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden entfalten keine Wirksamkeit, diesen wird ausdrücklich widersprochen. Bei Widersprüchen zwischen individuellem Vertragstext und unseren AGB gilt der individuelle Text.

Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

Die Angebote sind stets freibleibend. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z. B. Preislisten, Rundschreiben, Offerten, Abbildungen, Zeichnungen und Skizzen, sowie Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber 4 Wochen gebunden. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes ohne vorherige Ankündigung während der Liefer- und Ausführungszeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine unzumutbaren Änderungen erfahren. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch uns. Auf dieses Erfordernis kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung durch uns auf Dritte zu übertragen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle genannten Preise verstehen sich in Euro ohne den derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz und können sich bei außergewöhnlichen Schwankungen der Rohstoff- und Devisennotierungen ändern. Katalog- und Ausstellungspreise sind Endpreise, die die zur Zeit gültige gesetzliches Mehrwertsteuer enthalten und separat auf der Rechnung ausgewiesen werden. Unsere Rechnungen sind sofern nichts besonderes vereinbart ist, zahlbar ohne Abzug innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Schecks gelten erst mit Einlösung der Zahlung. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten wegen Gegenansprüchen aus anderen Verträgen mit uns ist ausgeschlossen. Lieferung und Berechnung erfolgen zu den am Versandtag gültigen Preisen und Bedingungen.

Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung, Stundung

Bei verspäteter Zahlung oder Stundung werden 4% per anno über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers vor, so können wir die Weiterarbeit an allen Aufträgen mit dem Auftraggeber einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller – auch der noch nicht fälligen – Forderungen, einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge, verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern. Kommt der Auftraggeber dem Verlangen von uns auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag bzw. den Verträgen zurückzutreten und dem Auftraggeber die bis dahin entstandenen Kosten einschließlich entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen. Unser Geschäftspartner hat uns von allen, nicht im gewöhnlichen Geschäftsgang liegenden Verfügungen, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahmungen, usw. zu unterrichten. Für den Fall, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt oder seiner Abnahmeverpflichtung nicht entspricht, sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall sind wir berechtigt unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schadenersatz geltend zu machen, 30% des Kaufpreises als Schadenersatz zu fordern. Der Nachweis eines Schadens ist insoweit nicht erforderlich, es sei denn, der Käufer kann einen geringeren Schaden nachweisen.

Lieferung und Leistung, Lieferzeit, Haftung bei Verzug und Unmöglichkeit

Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Einigung über die Ausführungsart und nicht vor der vollständigen Beibringung aller erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung durch den Auftraggeber. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfristen setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber, insbesondere erforderliche Mitwirkungshandlungen durch zur Verfügungstellung von Unterlagen oder Gegenständen, wie auch Zahlungspflichten des Auftraggebers voraus. Bei nicht richtiger oder  nicht rechtzeitiger Erfüllung von Mitwirkungshandlung können wir vom Vertrag zurücktreten. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängern die Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Ist die Liefer- und Leistungspflicht aufgrund eines der vorgenannten Umstände unmöglich, können wir vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Auftraggeber deswegen irgendwelche Ansprüche zustehen. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn Sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Schadensersatzansprüche wegen verzögerter oder ganz unterbliebener Lieferung oder Leistung oder wegen Nichterfüllung des Vertrags sind ausgeschlossen, wenn sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen. Liefertermine für Warenlieferungen sind rechtlich unverbindlich.

Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

Unser Geschäftspartner muss unsere Leistungen und Lieferungen unverzüglich nach Empfangnahme prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb 1 Wochen nach Lieferung schriftlich anzeigen, anderenfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Wir leisten Gewähr für eine dem Stand der Technik entsprechende oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Brauchbarkeit unserer Lieferungen und Leistungen im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bzw. der Abnahme, ferner dafür, dass die zugesicherten Eigenschaften vorhanden sind, und zwar für die Dauer von 6 Monaten ab Gefahrenübergang bzw. Abnahme. Die Gewährleistungsansprüche sind auf Nachbesserung beschränkt, die nach unserer Wahl in Reparatur / Berichtigung oder Ersatz der mangelhaften Teile bzw. Leistungen besteht. Ein Wandlungs- oder Minderungsrecht besteht nur und erst dann, wenn die Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen ist. Zur Durchführung der Nachbesserung hat uns der Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Ausgetauschtes Material wird zu unserem Eigentum. Der Auftraggeber verliert die Gewährleistungsansprüche, wenn er auf Verlangen die beanstandeten Gegenstände uns nicht unverzüglich zu Verfügung stellt oder eine von ihm beauftragter Dritter an der gelieferten Ware, Lieferung oder Leistung technische Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen usw. vorgenommen haben. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Vertragsverletzung, der Verletzung von Haupt- oder Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung oder aus sonstigen Gründen sowie Schadensersatzansprüche wegen oder infolge eines Mangels unserer Lieferungen oder Leistungen, wegen unrichtiger Beratung, unrichtigen Zeichnungen, Plänen oder Berechnungen oder wegen mangelhafter Montageausführung sind ausgeschlossen, wenn sie nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer leitenden Angestellten beruhen. Wir haften nicht für den Verlust von Daten. Mängel an der Ware hat der Käufer, sofern er nicht Kaufmann ist, innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Ansonsten gilt §377 HGB, mit der Maßgabe, dass die Rüge schriftlich zu erfolgen hat.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten und an den aus der Verarbeitung der gelieferten Gegenstände entstandenen neuen Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und des Werklohnes vor. Bei den durch Verarbeitung entstandenen neuen Gegenstände besteht der Eigentumsvorbehalt im Umfang und in Höhe des Wertes unserer Forderung aus dem betreffenden Geschäft. Die gelieferten und die aus ihrer Verarbeitung entstandenen neuen Gegenstände darf der Auftraggeber nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiter veräußern. Die ihm aus einer solchen Veräußerung zustehenden Ansprüche tritt der Auftraggeber in Höhe der von uns aus den betreffenden Geschäft zustehenden Forderungen schon hiermit ab. Der Auftraggeber darf den gelieferten Gegenstand und dem aus der Verarbeitung neu entstandenen Gegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung oder Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen Dritter hat der Auftraggeber uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt sehenden Gegenstände gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

Nichtigkeitsklausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für alle künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Trägern eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens wird als ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozesse Stuttgart vereinbart. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Tauchkurse

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Tauchkurse – Gültig ab 01.01.2018

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der KS-Tauchtechnik, nachstehend „KS-TT“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt. Die AGB gelten auch für Rechtsgeschäfte, die auf dem Weg der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt wurden.

Vertragsgegenstand

Die KS-TT bietet Tauchkurse, Trainings und Seminare (nachfolgend „Kurse“ genannt) an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der KS-TT unter anderem in seinen Geschäftsräumen, auf seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages

Die Anmeldung zu einem Kurs kann schriftlich, per Email oder über das Internet erfolgen. Der Vertrag kommt durch die ausgefüllte und unterschriebene Kursanmeldung oder per Online-Anmeldung zustande.

Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB durch den Teilnehmer ein. Diese werden mit der Anmeldung Bestandteil des Vertrags zwischen der KS-TT und dem Teilnehmer.

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Entrichtung des Kurspreises. Die Anmeldung kann nur nach Absprache mit der KS-TT gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € für gegenstandslos erklärt werden.

Bei einer Gruppenanmeldung schließt die KS-TT mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

Die KS-Tauchtechnik behält sich vor, bis einen Tag vor Kursbeginn, die Durchführung eines Kurses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diesen Kurs so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diesen Kurs, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

Der gezahlte Kurspreis wird in diesem Fall von der KS-TT zurückerstattet.

Vertragsdauer, Preise, Zahlungsmodalitäten

Der Vertrag beginnt zum spezifisch oder individuell vereinbarten Zeitpunkt.

Die Kurspreise richten sich nach der aktuellen Kurspreisliste der KS-TT zum Zeitpunkt der Kursanmeldung.

Die Kurspreise verstehen sich inklusive des zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Mehrwertsteuersatzes.

Kurspreise können ohne Einhaltung einer Frist erhöht werden. Eine solche Kurspreiserhöhung hat jedoch keine Auswirkungen auf bereits bestehende Kursanmeldungen.

Der Kurspreis ist bei Anmeldung, bzw. spätestens bei Kursbeginn zur Zahlung fällig.

Der Teilnehmer kann seiner Zahlungsverpflichtung per Barzahlung oder per Überweisung (nach Vereinbarung) nachkommen. Kreditkarten-Zahlungen werden von der KS-TT nicht akzeptiert.

Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der KS-TT und dem Teilnehmer.

Werden einzelne Leistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich die KS-TT vor, den gesamten Kurspreis einzubehalten.

Muss der Teilnehmer einen Kurs aus gesundheitlichen Gründen abbrechen (Nachweis durch tauchsportärztliches Attest), erfolgt keine Rückerstattung von bereits in Anspruch genommenen Kursleistungen. Die Festlegung der Höhe einer Rückerstattung von noch nicht in Anspruch genommenen Kursleistungen obliegt der KS-TT.

Muss der Teilnehmer einen laufenden Kurs aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen (Nachweis durch tauchsportärztliches Attest) und möchte er den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nach erneuter Tauchtauglichkeit weiter fortführen, so kann er die fehlenden Teile des Kurses innerhalb von 6 Monaten kostenlos nachholen. Liegt die letzte Kurseinheit jedoch mehr als 6 Monate zurück, muss der Teilnehmer vor Wiederaufnahme des Kurses zuvor ein Auffrischungsprogramm absolvieren. Die Kosten hierfür hat der Teilnehmer zu tragen. Liegt die letzte Kurseinheit mehr als 12 Monate zurück, muss der Teilnehmer einen komplett neuen Kurs absolvieren. Die Kosten hierfür hat der Teilnehmer zu tragen.

Für Tauch-Schnupperkurse der KS-TT gelten folgende Stornobedingungen: Bis zwei Tage vor Kursbeginn ist eine Stornierung kostenlos möglich.

Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird der Kurspreis in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Tauchlehrer/ die Tauchlehrerin (nachfolgend TL genannt) ist gegenüber dem Teilnehmer für die Dauer und im Rahmen des Kurses weisungsbefugt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des TL oder dessen Assistenten Folge zu leisten.

Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung den Kurs nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf des Kurses nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die KS-TT vor, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Bei einem Ausschluss steht dem Teilnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises zu.

Fehlt der Teilnehmer zu einem oder mehreren vereinbarten Kurstermin(en), werden hieraus resultierende Zusatztermine von der KS-TT nach Aufwand berechnet.

Die KS-TT übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände und Wertgegenstände.

Aus hygienischen Gründen wird ABC-Ausrüstung (Maske, Schnorchel, Flossen und Füßlinge) von der KS-TT nicht als Leihausrüstung zur Verfügung gestellt. Jeder Tauchschüler benötigt seine einige ABC-Ausrüstung.

Leihausrüstung muss vom Teilnehmer(in) sorgsam behandelt werden. Der Teilnehmer(in) ist für die vollständige Rückgabe aller von ihm ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände verantwortlich. Der TL ist umgehend zu informieren, falls Ausrüstung während des Kurses beschädigt oder verloren wurde.

Die Leihausrüstung ist nicht durch die KS-TT versichert. Der Teilnehmer haftet selbst für eventuell entstandene Schäden an der Leihausrüstung und muss verlorene, mutwillig, gestohlene oder fahrlässig zerstörte Ausrüstung ersetzen.

Die „Standardverfahren für sicheres Tauchen“ sind vom Teilnehmer bei jeder Kursaktivität im Wasser anzuwenden.

Die Teilnahme an einem Tauchkurs kann abhängig von dem jeweiligen Kursinhalt physisch und / oder psychisch anstrengende Aktivitäten beinhalten. Daher muss der Teilnehmer der KS-TT bis spätestens zur ersten Kursaktivität im Wasser ein gültiges tauchsportärztliches Attest vorlegen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der TL berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Bei erkennbaren gesundheitlichen/ psychischen Problemen ist der TL berechtigt, den betreffenden Teilnehmer(in) vom Kurs auszuschließen.

Die Teilnahme an den von der KS-TT angebotenen Tauchkursen erfolgt stets auf eigene Gefahr.

Tauchkurse sind nie ohne Restrisiko. Die KS-TT empfiehlt daher ausdrücklich den Abschluss einer Tauchunfallversicherung (z. B. bei DAN, Aquamed, etc.).

Der Teilnehmer muss zum Erlangen der Brevetkarte alle Leistungsanforderungen des jeweiligen Kurses erfüllen. Es besteht keinerlei Anspruch auf die Aushändigung einer Brevetkarte nur aufgrund der Bezahlung der Kursgebühr.

Bild- & Datennutzung, Datenschutz

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er während des Tauchkurses die von ihm angefertigt, Foto- bzw. Videoaufnahmen, im Rahmen der Vermarktung der KS-TT unentgeltlich eingesetzt und veröffentlicht werden dürfen. Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leitet der Teilnehmer keine Rechte (z. B. Entgelt) ab. Diese Einwilligung ist gegenüber der KS-TT jederzeit mit Wirkung für die Zukunft, schriftlich widerrufbar. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten des Veranlassers unterliegt.

Der Teilnehmer willigt ein, dass seine Kontaktdaten zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie zur Pflege der Geschäftsbeziehung von der KS-TT verarbeitet, gespeichert und genutzt werden dürfen. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich die KS-TT, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu.

Haftung

Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der KS-TT.

Sonstige Bestimmungen

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Eine Änderung des Vertragspunktes 10. bedarf ebenfalls der Schriftform.10.3) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.KS-Tauchtechnik

Reisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Tauchreisen – Gültig ab 01.01.2012

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der KS-Tauchtechnik die auch Reiseveranstalter ist. Für Reisebuchungen mit der KS-Tauchtechnik – nachfolgend Reiseveranstalter genannt – gelten die nachstehenden Reisebedingungen. Die AGB gelten auch für Rechtsgeschäfte, die auf dem Weg der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt wurden.

Abschluss des Reisevertrags / Buchung

Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet, Shop) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie seine eigenen einzustehen.

Bezahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Reiserechnung sind 20% des Reisepreises, bzw. mindestens 25,00 € pro Person zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert auf folgende Bankverbindung: Untertürkheimer Volksbank eG, Kto 16461002, BLZ 60060396 zu überweisen.

Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 3 Wochen vor Reiseantritt, so ist der volle Reisepreis mit Erhalt der Buchungsbestätigung/ Reiserechnung zur Zahlung fällig.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gem. „Rücktritt durch den Kunden / Stornierung / Umbuchung“ zu belasten.

Leistung

Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in den Flyern sowie den Beschreibungen auf der Homepage, Shop des Veranstalters. Nebenabreden und besondere Vereinbarungen müssen in der Buchung sowie in der Reisebestätigung aufgeführt werden.

Inhalte von Orts- bzw. Hotelprospekten haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter und sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.

Soweit eine Tauchreise in der Ausschreibung nicht anders beschrieben ist, schließt der Preis folgende Leistungen ein: Unterbringung im Doppel- oder Mehrbettzimmer, Verpflegung gemäß Ausschreibung (z. B. Frühstück, Halbpension, etc.), Reiseleitung.

Die Anreise zum Reiseziel sowie der Transport des Gepäcks und der Tauchausrüstung ist nicht Bestandteil des Reisevertrags und erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.

Rücktritt durch den Kunden / Stornierung / Umbuchung

Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von der gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, gelten die unter Punkt 5.4 aufgeführten Stornobedingungen.

Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.

Stornobedingungen für Tauchreisen der KS-Tauchtechnik (Reiseveranstalter):

Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises, mind. 25,00 €
29 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
7 Tage bis Reiseantritt oder „No show“ (Nichterscheinen): 100% des Reisepreises.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde am Reiseziel vorgebuchte Reiseleistungen z. B. Tauchpakete, Tagesausflüge, etc., ganz oder nur teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Veranstalter.

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter und seines örtlichen Beauftragten, nachhaltig stört oder sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.

b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis per Banküberweisung zurück.

Ferner behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die vom Veranstalter nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der Veranstalter alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr.

Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Kunden, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Reisepreis zurück. Der Veranstalter darf jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen.

Haftung des Reiseveranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften besitzt.

An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser, an Tauchfahrten, etc. beteiligt sich der Kunde stets auf eigene Gefahr.

Die Teilnahme an Sport- und Tauchkursen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

Versicherungen

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird vom Veranstalter dringend empfohlen. Auf Wunsch ist der Veranstalter bei der Vermittlung einer Reiserücktrittskostenversicherung behilflich.

Tauchunfallversicherung

Der Kunde muss seine Tauchtauglichkeit durch den Besitz einer gültigen Tauchtauglichkeit nachweisen, wenn er an Tauchkursen oder Tauchprogrammen teilnehmen möchte. Während der Tauchkurse und -programme muss der Kunde den Tauchlehrern und Betreuern Folge leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Kunden, die ein spezielles Tauchprogramm (z. B. Non-Limit-Tauchen) buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation ein gebuchtes Tauchprogramm ggf. umzuschreiben oder den Kunden von der Teilnahme auszuschließen. Der Kunde taucht grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

In den Flyern und den Ausschreibungen des Veranstalters hinausgehende Zusagen an den Kunden sind unwirksam, sofern sie nicht in der Reisebestätigung enthalten sind.

Allgemeines

Alle Angaben in den Flyern und in den Ausschreibungen auf der Homepage, Onlineshop des Veranstalters entsprechen dem Stand der Drucklegung.

Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurden.

Tritt die KS-Tauchtechnik lediglich als Vermittler einer Reise auf, so gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.